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30.10.2025, 13:44:01

Hotel Investments AG unterstützt Hotelbetreiber bei Umsetzung neuer Urheberrechtsregelungen für TV-Geräte in Hotels

Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der bereits das Bereitstellen und Betreiben von Fernsehgeräten in Hotelzimmern oder öffentlich zugänglichen Bereichen als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne des § 22 UrhG gilt.

Damit sind Hotelbetreiber verpflichtet, eine entsprechende Lizenz einzuholen, sofern über die Geräte audiovisuelle Inhalte empfangen werden können. Bei Nichtbeachtung drohen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Rechtssichere und wirtschaftliche Lösung für Hotelbetriebe

Um ihre Hotelbetreiber-Partner in dieser komplexen Thematik zu unterstützen, arbeitet die Hotel Investments AG mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zusammen. Die Zusammenarbeit ermöglicht es Hoteliers eine rechtssichere, transparente und wirtschaftliche Lösung, um mögliche urheberrechtliche Risiken zu vermeiden.

Vorgehensweise

Interessierte Hotelbetreiber können über die Hotel Investments AG an die kooperierende Rechtsanwaltskanzlei gemeldet werden. Hierfür werden folgende Angaben benötigt: Hotelname, Anschrift, Anzahl der TV-Geräte und Kontaktdaten des Ansprechpartners.

Für Rückfragen oder eine direkte Anmeldung steht Dr. Martin Elger von der Hotel Investments AG Hotelbetreibern gerne zur Verfügung:

Dr. Martin Elger | COO | Hotel Investments AG | E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen über die Hotel Investments AG:

www.hotel-investments.ch


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